Stromrechnung verstehen: mit Beispiel-Rechnung

In Ihrer Stromrechnung finden Sie in der Regel Angaben zu Ihrem Jahresverbrauch, Ihren Stromkosten, Ihrem Rechnungsbetrag sowie zum Abrechnungszeitraum. Das ist aber noch nicht alles. Mit unserer interaktiven Muster-Stromrechnung erklären wir Ihnen, welche weiteren Informationen Sie Ihrer Stromrechnung entnehmen können. So können Sie die Berechnungen in der Abrechnung besser nachvollziehen und auch Ihren Stromverbrauch besser verstehen.  

Ist Ihr Stromverbrauch auch zu hoch?

In wenigen Sekunden den eigenen Verbrauch berechnen und sehen, wie viel Sie sparen können. Durchschnittliches Sparpotenzial: 240 Euro pro Jahr und Haushalt.

Die wichtigsten Fakten auf einen Blick

  • Stromrechnungen unterschiedlicher Anbieter sehen unterschiedlich aus – keine einheitliche Form
  • Muster-Rechnung erklärt wichtigste Inhalte
  • Datum für Eingang der Stromrechnung hängt vom Abrechnungsmodus des Stromanbieters ab
  • bei hoher Nachzahlung: Potenzial für Stromsparen und Anbieterwechsel prüfen
  • monatliche Abschlagszahlung je nach Stromverbrauch und Strompreis

1. Beispiel-Stromrechnung: Stromrechnung verstehen

Nicht jede Stromrechnung sieht gleich aus. Sie können sich von Anbieter zu Anbieter unterscheiden und anders aufgebaut sein. Dennoch findet man in jeder Rechnung folgende Angaben:

  • Jahresstromverbrauch
  • Stromkosten
  • neuer Abschlag
  • und Stromkennzeichnung.

In unserer Muster-Rechnung finden Sie Erklärungen zu den wichtigsten Punkten Ihrer Stromrechnung, die Ihnen beim Verstehen Ihrer eigenen Abrechnung helfen.

Bei konkreten Fragen zu Ihrer Stromrechnung oder falls Sie den Verdacht haben, dass die Abrechnung Fehler enthält, wenden Sie sich am besten direkt an Ihren Stromanbieter.

Interaktive Musterrechnung 2019 1. Rechnungsadresse 2. Kundennummer 3. Abrechnungszeitraum 4. Verbrauchsstelle 5. Ihr Stromverbrauch 6. Rechnungsbetrag 7. Kontodaten 8. Stammdaten 9. Jahresverbrauch 10. Arbeitspreis 11. Grundpreis 12. Ihre Stromkosten 13. Abschlag 14. Verbrauchsvergleich 15. Strompreisbestandteile 16. Stromkennzeichnung 17. Vertragsinformation

2. Wann kommt die Stromrechnung?

Arbeitspartner am Tisch mit laptop(c) Štefan Štefančík | Unsplash

Wann Stromkund*innen die Abrechnung für ihren Stromverbrauch erhalten, hängt vom Anbieter ab:.

  • Viele Stromanbieter richten sich nach dem Abrechnungsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember und verschicken die Abrechnung dafür im folgenden Frühjahr.
  • Andere Stromlieferanten richten sich nach dem Zeitpunkt des Vertragsabschlusses und verschicken die Abrechnung etwa ein Jahr nach diesem Datum.

Um Ihren persönlichen Turnus für die Abrechnung herauszufinden, werfen Sie einen Blick in Ihre letzte Stromrechnung. Dort ist der Abrechnungszeitraum (siehe Punkt 3 der Muster-Rechnung) in der Regel schon auf der ersten Seite angegeben.

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3. Stromrechnung mit hoher Nachzahlung – was tun?

Falls Sie für das letzte Abrechnungsjahr eine hohe Nachzahlung leisten müssen, liegt meist mindestens einer dieser vier Gründe vor:

  • Sie verbrauchen zu Hause vergleichsweise viel Strom,
  • Sie beziehen Strom in einem teuren Stromtarif,
  • es gab Fehler bei der Ablesung Ihres Stromzählers oder
  • Sie haben mehr verbraucht als im vergangenen Abrechnungszeitraum.

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Stromspar-Potenzial überprüfen

Um Ihr Stromspar-Potenzial zu überprüfen, können Sie mit dem Stromspiegel oder dem StromCheck Ihren Jahresstromverbrauch mit dem ähnlicher Haushalte vergleichen.

Liegt Ihr Verbrauch über dem Durchschnitt?

Dann beginnen Sie am besten gleich mit dem Stromsparen. Im Normalfall können Sie sich bei der Stromrechnung im nächsten Jahr über eine Rückzahlung freuen.

(c) pexels | cottonbroGroßmutter mit Enkelkind im Bad

Warmwasser birgt noch mehr Sparpotenziale als Strom

Beim Warmwasser können Sie also noch mehr Energie sparen als beim Strom. Wir zeigen Ihnen wie!

Los geht's

Ihr Stromverbrauch liegt trotz Sparens über dem Durchschnitt?

Überprüfen Sie, ob Sie in Ihrem Tarif besonders viel für Strom bezahlen. Das ist häufig der Fall, wenn Sie Strom vom örtlichen Versorger im Tarif für die Grundversorgung beziehen. Ökostrom ist meistens günstiger als die Grundversorgung – und Sie unterstützen damit die Energiewende in Deutschland. Mit unserer Ökostrom-Suche finden Sie passende Anbieter in Ihrer Region.

Stromspiegel für Deutschland auf dem Tisch mit Händen.(c) Phil Dera / www.co2online.de

Gab es Fehler bei der Ablesung Ihres Stromzählers?

Das können Sie selbst überprüfen, zum Beispiel indem Sie die Quittung zur letzten Ablesung zu Rate ziehen. Diesen Zettel sollten Sie deswegen immer gut in Ihren Unterlagen aufbewahren. Viele Verbraucher*innen übermitteln inzwischen ihre Zählerstände selbst online – auch in diesem Fall sollten Sie sich den übermittelten Zählerstand notieren und am besten im Energiesparkonto verzeichnen.

Bei manchen Abrechnungen ist der Zählerstand am Ende des Abrechnungszeitraums nur geschätzt – und kann entsprechend zu hoch oder auch zu niedrig ausfallen. Falls möglich, sollten Sie daher selbst den aktuellen Zählerstand prüfen – und dann mit den Angaben in der Stromrechnung abgleichen.

Bei weiteren Fragen zu Nachzahlungen oder anderen Inhalten Ihrer Stromrechnung erhalten Sie Informationen bei Ihrem Stromanbieter. Oder Sie wenden sich an die Energieberatung der Verbraucherzentrale unter der Telefon-Hotline 0800/809 802 400.

4. Wann ist die Stromrechnung verjährt?

Die Verjährung von Stromrechnungen ist rechtlich nicht ganz eindeutig geklärt. Im Allgemeinen gilt für Zahlungsforderungen eine Verjährungsfrist von drei Jahren nach dem Erbringen der Leistung. Für Stromanbieter gibt es jedoch eine Ausnahmeregelung, die besagt, dass diese Frist erst dann beginnt, wenn für diese Leistung eine Rechnung gestellt wurde.

Verjährung im Energiewirtschaftsgesetz

Im Energiewirtschaftsgesetz heißt es dazu: „Lieferanten sind verpflichtet, den Energieverbrauch nach ihrer Wahl monatlich oder in anderen Zeitabschnitten, die jedoch zwölf Monate nicht wesentlich überschreiten dürfen, abzurechnen.“

Diese Formulierung macht Stromanbietern zwar Vorgaben dazu, wann sie Rechnungen stellen sollten, ist aber unverbindlich.

  • Grundsätzlich ist es also möglich, dass ein Stromanbieter noch viele Jahre später eine Leistung in Rechnung stellt.
  • Diese gilt dann aber als verjährt, wenn sie innerhalb der Dreijahresfrist nicht bezahlt wurde.

Beratung zur Stromrechnung

Wer seine Stromrechnung nicht bezahlen kann, sollte das Gespräch mit dem Stromversorger suchen oder sich möglich gleich beraten lassen.

  • Denn sonst droht im schlimmsten Fall eine Stromsperre.
  • Zuvor gibt es allerdings Mahnungen und mindestens vier Wochen vorher eine Ankündigung der Stromsperre.
  • Außerdem können durch die Stromsperre zusätzlich Kosten entstehen. Auch für einkommensschwache Haushalte gibt es Angebote zur Beratung.

5. Was ist eine Abschlagszahlung für Strom?

Der „Abschlag“ ist die Bezeichnung für regelmäßige Vorauszahlungen, die Sie dem Stromversorger für Ihre Versorgung mit seinem Strom leisten.

  • Die Abschlagszahlung wird immer aus dem Jahresstromverbrauch des Kunden und dem Preis pro Kilowattstunde Strom sowie wie dem Grundpreis berechnet.
  • Am Ende des Abrechnungszeitraums überprüft der Stromanbieter, wie viel Strom Sie über die Abschläge bereits bezahlt und wie viel Strom Sie tatsächlich verbraucht haben
  • Wenn Sie mehr Strom bezahlt als Sie verbraucht haben, bekommen Sie den Überschuss erstattet. Anderenfalls müssen Sie nachzahlen.
  • Bei Flatrates oder Pauschalen (eine bestimmte Menge Strom wie zum Beispiel 5.000 kWh zu einem festen Preis wie zum Beispiel 1.399 Euro) kann es anders geregelt sein.

Wie häufig sind Abschläge zu zahlen?

Das hängt von Ihrem Vertrag mit dem Stromanbieter ab. Die meisten Stromanbieter verlangen den Abschlag monatlich. Das ist empfehlenswert, weil so die einzelnen Zahlungen vergleichsweise niedrig sind und in die regelmäßigen Haushaltsausgaben einkalkuliert werden können. Es gibt jedoch auch Anbieter, bei denen der Abschlag nur einmal im Quartal oder einmal im Jahr anfällt.

Autorin: Laura Wagener (Freie Redakteurin)

Tipp: Smart-Meter-Nutzer aufgepasst!

Wer als Stromzähler ein Smart Meter über einen Dienstleister nutzt (also nicht über den eigenen Stromversorger), sollte bei seiner Stromrechnung genau hinschauen. Denn die Gebühren für den Zähler sind dann üblicherweise direkt an den Dienstleister zu zahlen – und nicht zusätzlich auch noch an den Stromversorger. Im Zweifelsfall sollten Sie nachfragen und dazu eine Rechnung des Smart-Meter-Dienstleisters beilegen.

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