EEG-Novelle: Was tut sich für Photovoltaik & Co?

Das Osterpaket der Bundesregierung soll für neuen Schwung bei der Energiewende sorgen. Das Ziel: Strom ab 2035 zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energien. Der Weg: mehr Anreize für Photovoltaik, Windkraft und Wärmepumpen – und keine EEG-Umlage mehr.

Installation von Photovoltaik auf einem Dach: Module auf Dachlatten von unten fotografiert, oben Schornstein und zwei Handwerker(c) SOLARWATT GmbH

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) steht im Mittelpunkt des Osterpakets. Doch auch an anderen Stellen wird gefeilt, um den Einsatz erneuerbarer Energien im Eigenheim zu erleichtern.

Strompreis sinkt – EEG-Umlage wird abgeschafft

Das viel diskutierte Ende der EEG-Umlage kommt ein halbes Jahr früher als geplant: Ab dem 1. Juli 2022 entfällt die Umlage auf die Stromkosten. Per Gesetz wird sichergestellt, dass das zu 100 Prozent bei den Verbraucher*innen ankommt. Der Strompreis sinkt um 3,7 Cent pro Kilowattstunde (kWh). Das entspricht aktuell rund 10 bis 15 Prozent.

Photovoltaik: höhere Vergütung für Volleinspeiser

Für jede Kilowattstunde Strom aus Photovoltaik gibt es eine staatliche Vergütung. In Zukunft soll dabei zwischen Volleinspeisern und Eigenversorgern unterschieden werden. Volleinspeiser bekommen mehr: mit einer Photovoltaikanlage bis 10 Kilowatt Leistung 13,8 Cent je kWh. Für größere Anlagen gibt es weniger, gestaffelt nach Leistung. Die Vergütung (ab Inbetriebnahme für 20 Jahre festgelegt) soll außerdem nicht länger monatlich, sondern halbjährlich sinken; um ein Prozent.

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Ende der Strompreis-Umlagen für Photovoltaik und Wärmepumpen

Auch bei Photovoltaik für Eigenverbrauch oder Direktlieferungen waren bisher EEG-Umlage und andere Umlagen fällig. Das ändert sich mit dem Osterpaket – und ist auch für Wärmepumpen geplant. So werden Wärmepumpen als neue Heizungen noch attraktiver.

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Für größere Photovoltaik- und Windkraftanlagen sind neue Regelungen für Genehmigung und Ausschreibung geplant. Die Förderung von Parkplatz-, Agri- und Floating-Photovoltaik wird verbessert. Damit sollen der Ausbau der erneuerbaren Energien auch abseits der Eigenheime deutlich beschleunigt und Bürgerenergie-Projekte erleichtert werden.

Ab wann gilt das Osterpaket?

Am 9. März hat die Bundesregierung die Abschaffung der EEG-Umlage auf den Weg gebracht. Die übrigen Punkte des Gesetzespakets hat das Bundeskabinett am 6. April beschlossen. Nun muss der Bundestag darüber abstimmen. Zum 1. Juli sollen die Änderungen bereits in Kraft treten.

Bis zur Genehmigung einiger Punkte durch die EU-Kommission dürfte es bis Ende des Jahres dauern. Davon betroffene Punkte wie die neue Einspeisevergütung sollen aber auch rückwirkend gelten. Planungen für Photovoltaik werden so schon jetzt angeregt.